| 1. |
Stornoschutz Stornokostenersatz Nichtantritt der Reise |
bis zum gebuchten Reisepreis |
| 2. |
Reiseabbruch - Ersatz der gebtuchten, nicht genutzten Teile des Arrangements |
bis zum gebuchten Reisepreis |
| 3. |
Verspäteter Antritt des gebuchten Aufenthaltes a. Unverschuldete Verspätung der Anreise zum Urlaubsort (z.B. Autopanne): Ersatz der Nächtigungs- und Verpflegungskosten unterwegs b. Elementarereignis vor Ort (aufgrund von Lawinen, Muren etc.): Ersatz der erforderlichen Nächtigungs- und Verpflegungskosten vor Ort bei Straßensperre |
bis 20 % des gebuchten Reisepreises, max. € 400,-- |
| 4. |
Unfreiwillige Urlaubsverlängerung - Aufgrund von Unfall, Erkrankung oder Elementarereignis: Ersatz der entstehenden Mehrkosten vor Ort (inkl. Verpflegung |
bis 50% des gebuchten Reisepreises, max. € 2.000,-- |
| 5. |
Such- und Bergungskosten - Bei Berg- und Seenot (inkl. Hubschraubebergung) |
bis € 7.500,00 |